Der RAR-Archivierer
Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für die Nutzung und Weiterverbreitung
in der Fassung vom Januar 2012 (Version 4.10)
Der RAR-Archivierer wird als Shareware vertrieben. Das bedeutet:
1. Der Autor und Inhaber aller Urheberrechte von RAR und WinRAR ist Alexander L. Roshal. Der Lizenzgeber der folgenden Lizenz und ausschließlicher Inhaber der weltweiten Rechte für die Reproduzierung und Vertrieb ist die Firma win.rar GmbH, Schumannstr. 17, 10117 Berlin, Deutschland.
2. Jeder darf diese Software während eines Zeitraums von 40 Tagen testen.
Wird RAR oder WinRAR über die Testphase hinaus benutzt, muss der Nutzer eine Lizenz erwerben.
3. Es gibt zwei Arten von Lizenzen, die für RAR erteilt werden.
Dies sind im Einzelnen:
a. Eine Lizenz für die Nutzung auf einem Computer.
Der Anwender erwirbt eine Einzelplatzlizenz für die Nutzung des WinRAR-Archivierers auf einem Computer.
Heimanwender können ihre Einzelplatzlizenz auf allen Computern einsetzen, die sich im Eigentum des Lizenzinhabers befinden.
Bei kommerziellen Anwendern ist eine Lizenz pro Computer erforderlich, auf dem RAR installiert ist.
b. Eine Lizenz für die Nutzung auf mehreren Computern.
Der Benutzer erwirbt eine genau definierte Anzahl von Gebrauchslizenzen für die Nutzung durch den Käufer selbst oder die Arbeitnehmer des Käufers auf einer entsprechenden Anzahl an Computern.
In einer Netzwerkumgebung (Client/Server) müssen Sie für jeden Client (Workstation), auf dem RAR installiert ist, benutzt wird oder von dem aus auf WinRAR zugegriffen werden kann, eine lizensierte Kopie erwerben.
Für jeden Client (Workstation) ist eine eigene lizensierte Kopie erforderlich, unabhängig davon, ob die Clients (Workstations) RAR gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten verwenden.
Wenn Sie zum Beispiel in Ihrem Netzwerk 9 unterschiedliche Clients (Workstations) mit Zugriff auf RAR einsetzen möchten, müssen Sie 9 lizensierte Kopien erwerben.
Einem Anwender, der eine RAR-Lizenz erworben hat, wird eine nicht-exklusive Lizenz zur Benutzung von WinRAR auf so vielen Computern, wie in den oben genannten Lizenzbestimmungen festgelegt, gemäß der Anzahl der erworbenen Lizenzen, zu legalen Zwecken gewährt.
Die lizensierte RAR-Software darf nicht vermietet oder verleast werden.
Die Lizenz kann in vollem Umfang dauerhaft übertragen werden, wenn der neue Nutzer die Lizenzbedingungen akzeptiert. Ist die übertragene Version ein Update, muss neben dem Update auch jede frühere Lizenzversion übertragen werden.
4. Lizenzbestimmungen für die Nutzung von RAR auf mobilen Geräten (U3-Stick, USB-Stick, externe Festplatte).
Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen gelten für die Lizenzierung von RAR auf mobilen Geräten folgende Lizenzbestimmungen:
a. Eine Lizenz für die Nutzung auf einem Computer. Heimanwender können ihre Einzelplatzlizenz auf allen mobilen Geräten verwenden, die sich im Eigentum des Lizenzinhabers befinden.
Kommerzielle Anwender können ihre Einzelplatzlizenz auf einem Computer und einem mobilen Gerät verwenden.
b. Eine Lizenz für die Nutzung auf mehreren Computern. Anwender mit einer Mehrfachlizenz dürfen diese Lizenz auf genauso vielen mobilen Geräten verwenden wie die Anzahl der Computer (Clients), für die die Lizenz erworben wurde.
Eine lizensierte Version von RAR auf einem mobilen Gerät darf durch den Käufer selbst oder den Arbeitnehmern des Käufers auf mehreren Computern nacheinander benutzt werden.
Es entstehen neben den Kosten für den Erwerb der Lizenz keine weiteren Lizenzkosten für die Benutzung von RAR von mobilen Geräten auf Computern, die nicht dem Inhaber der RAR-Lizenz gehören.
5. Die unlizensierte Testversion von RAR/WinRAR darf ohne Einschränkungen verbreitet werden, sofern Umfang und Inhalt des Originalpakets nicht verändert werden.
Es gelten folgende Einschränkungen:
a. Niemand darf Teile des Original-Programmpakets (mit Ausnahme der Komponenten von UnRAR) ohne die schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers verbreiten.
b. Die unlizensierte Testversion von RAR/WinRAR darf ohne schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht als Bestandteil eines anderen Softwarepakets verbreitet werden.
c. Hacks/Cracks, Registrierungsschlüssel oder Programme, die Registrierungsschlüssel erstellen, dürfen nicht gemeinsam mit der Testversion verbreitet werden.
6. Weitere Informationen zum Erwerb einer Lizenz entnehmen Sie bitte der Datei order.htm.
7. DER ARCHIVIERER RAR WIRD "SO WIE ER IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
EINE GEWÄHRLEISTUNG GLEICH WELCHER ART WIRD NICHT ZUGESICHERT UND IST NICHT INBEGRIFFEN. DIE BENUTZUNG GESCHIEHT AUF EIGENES RISIKO. WEDER DER AUTOR NOCH ANDERE VOM AUTOR BERECHTIGTE PERSONEN KÖNNEN FÜR DATENVERLUSTE, SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER ANDERE ARTEN VON VERLUSTEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE WÄHREND DER BENUTZUNG ODER FALSCHEN BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN.
8. Außer den Kosten für den Erwerb einer Lizenz werden keine weiteren Lizenzgebühren fällig, auch nicht durch die Weitergabe von mit RAR erstellten Archiven, Volumen, selbstentpackenden Archiven oder selbstentpackenden Volumen.
Legal registrierte Benutzer können ihre Kopien von RAR/WinRAR zur Erstellung von Archiven und selbstentpackenden Archiven benutzen. Die Verbreitung dieser Archive ist frei von jeglichen weiteren Gebühren.
9. Jeder Gebrauch von RAR (kopieren, klonen, emulieren, vermieten, Leasing, verändern, dekompilieren, disassemblieren) oder eines Teils von RAR, der über die Lizenzbestimmungen hinaus geht, ist untersagt und führt zum sofortigen automatischen Erlöschen der Lizenz. Der Autor behält sich eine straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung vor.
Alle Rechte der Programmbibliothek 7zxa.dll liegen bei Igor Pavlov. DieProgrammbibliothek wird unter der Lizenz LGPL Version 3 vertrieben (http://www.gnu.org/licenses/lgpl.html). Gemäß der LGPL dürfen Teile von 7zxa.dll verändert werden. Reverse Engineering ist nur zum Debuggen dieser 7zxa.dll-Veränderungen erlaubt. Der Quelltext der Programmbibliothek 7zxa.dll ist unter www.7-zip.org verfügbar.
Der Programmcode von RAR, WinRAR und UnRAR sowie der Quelltext von UnRAR darf nicht dazu verwendet werden, den Original-Komprimierungs-Algorithmus nachzubilden, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Programmautoren vorliegt.
Die Registrierungsschlüssel für RAR und WinRAR dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Autors nicht über den Einflussbereich der Person oder Personen, welche die originale Lizenz erworben hat/haben, hinaus verbreitet werden; ausgenommen ist die Verbreitung gemäß dem oben genannten Abschnitt 3.
10. Eine unregistrierte WinRAR-Version kann einen Erinnerungsdialog anzeigen, der den Anwender auffordert, eine Lizenz zu erwerben. Je nach Version und Konfiguration von WinRAR enthält dieser Dialog entweder einen vordefinierten Text mit Links, der lokal geladen wird, oder eine Seite, die aus dem Internet nachgeladen wird. Diese Internetseite kann Informationen für den Erwerb einer Lizenz oder andere von win.rar GmbH
ausgewählte Inhalte enthalten, einschließlich Werbung.
Beim Öffnen einer Internetseite überträgt WinRAR nur Parameter, die technisch für das erfolgreiche Öffnen einer Internetseite in einem Browser mit Hilfe des HTTP-Protokolls erforderlich sind.
11. Alle Rechte, die in diesen Lizenzbestimmungen nicht ausdrücklich übertragen werden, verbleiben bei Alexander Roshal.
Die Installation und der Gebrauch von RAR/WinRAR bedeuten eine Annahme dieser Lizenzbestimmungen.
12. Sollten Sie diesen Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, müssen Sie die RAR/WinRAR-Dateien von Ihren Speichermedien löschen und die Benutzung des Produkts einstellen.
Vielen Dank dafür, dass Sie das originale RAR benutzen!
Alexander L. Roshal
Aktuelle Version der EULA in einem neuen Fenster anzeigen (PDF)




